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Betriebsverfassungsrecht: Dauerhafte Freistellungen

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2019 entschieden, dass der Betriebsrat vor der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder nicht über das ob und wie der Freistellungen zu beschließen habe (15 TaBV 5/18).

Rechtsfolge: Dies könne nachgeholt werden.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Zunächst gilt es, die freizustellenden Mitglieder zu wählen – und erst im Anschluss daran über den Umfang. Dies entspricht der allgemeinen juristischen Vorgehensweise i.S.e. Zwei-Stufen-Vorgehens: Erst wird das „Ob“, dann das „Wie“ geprüft.

Von | 2020-04-16T11:45:11+02:00 16. April 2020|Betriebsverfassungrecht|