Kündigungsschutzrecht – Keine Böswilligkeit, wenn sich der Arbeitnehmer während einer kündigungsbedingten Freistellung nicht nach einem anderen Job umsieht
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 entschieden, dass ein gekündigter Arbeitnehmer nicht böswillig handele, wenn er sich während seiner kündigungsbezogenen Freistellung nicht nach einem anderen Job umsieht, weshalb der Arbeitgeber nicht das Entgelt für die Freistellung einbehalten dürfe (5 AZR 127/24). Keine Böswilligkeit: Der Arbeitnehmer handele nicht böswillig, der Anwendungsbereich des § 615 [...]