Betriebsverfassungsrecht – Berechnung der Zahl der Beschäftigten bei der dauerhaften Freistellung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 03. Dezember 2019 entschieden, dass Beschäftigte gemäß § 16i SGB II grundsätzlich bei der Festlegung der Zahl der Beschäftigten mit zu berücksichtigen sind für den Schwellenwert des § 38 BetrVG (7 TaBV 57/19). Voraussetzung: Es handele sich nicht nur um die Vermittlung eines Personaleinsatzes bei Dritten! Praxistipp: Diese Entscheidung [...]