Betriebsverfassungsrecht – Reichweite des Unterrichtungsanspruchs des Wirtschaftsausschusses
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15. Januar 2020 entschieden, dass Urlaubsansprüche längerfristig arbeitsunfähiger erkrankter Mitarbeiter mit dem 31. März des Folgejahres auch dann verfallen, wenn der Arbeitgeber sie nicht über den drohenden Verfall hingewiesen habe (7 Sa 284/19). Rechtsfolge: Die Mitarbeiter werden in die Verpflichtung genommen, sich vor den etwaigen Verfall ihrer Urlaubsansprüche zu [...]
