Beteiligung des Betriebsrats bei Personalplanungen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat am 12. März 2019 beschlossen, dass dem Betriebsrat kein Vorlageanspruch zu Personalangelegenheiten gem. §§ 80 Abs. 2, 92 BetrVG zustünde, wenn die Planung keine „personalplanerische Belange“ betreffen würde (1 ABR 43/17). Rechtsfolge: Der Betriebsrat ist nicht zu beteiligen, kann keine Beteiligungsansprüche geltend machen. Praxishinweis: Der Betriebsrat ist in solchen [...]
