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Freiwilligkeit schließt die Mitbestimmung nicht aus

Grundsatz: Mit Beschluss vom 01. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Inhalt eines Fragebogens nicht deshalb mitbestimmungsfrei ist, nur weil die Befragten freiwillig an der Befragung teilgenommen hätten (VG 62 K 9.18).

 

Praxishinweis: Auch wenn die Entscheidung Bezug nimmt auf das Personalvertretungsrecht, so dürfte ihr Telos dennoch auch auf das Betriebsverfassungsrecht übertragbar sein.

Von | 2019-08-19T14:03:35+02:00 19. August 2019|Betriebsverfassungrecht|