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Keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds durch Abfindungsvereinbarungen

Grundsatz: Mit Urteil vom 21. März 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass im Falle einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, es keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung ist, wenn eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen die Zahlung einer Abfindung getroffen wird (7 AZR 590/16). Ausführung: Kommen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied, im Falle [...]

Von |2018-07-28T13:10:17+02:0028. Juli 2018|Betriebsverfassungrecht|

Einem freigestellten Betriebsrat ist Arbeitsentgelt fortzuzahlen, orientiert an der Arbeitszeit seiner hypothetischen Arbeitstätigkeit

Grundlage: §§ 37 Absatz 2, 78 BetrVG, § 611 BGB Grundsatz: Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass sich ein freigestelltes Betriebsratsmitglied den Zeitraum freihalten muss, den er ohne die Freistellung nach den Arbeitszeiten zu arbeiten hätte (7 AZR 731/15). Ausführungen: Wenn ein Betriebsratsmitglied eine vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit von beispielsweise 40 [...]

Von |2018-07-28T13:09:19+02:0028. Juli 2018|Betriebsverfassungrecht|

Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Anrechnung umgruppierungsbedingter Tarifentgeltsteigerung auf übertarifliche Zulagen besteht, sofern der Arbeitgeber bei den betroffenen Arbeitnehmern die Anrechnung vollständig vornimmt. […]

Von |2018-07-18T12:30:45+02:0018. Juli 2018|Betriebsverfassungrecht|

Auslegung einer Betriebsvereinbarung nach Grundsätzen der Tarifvertrags- und Gesetzesauslegung

Mit Urteil vom 15. Mai 2018 stellte das Bundesarbeitsgericht folgende Orientierungssätze auf (1 AZR 37/17): […]

Von |2018-07-18T12:28:32+02:0018. Juli 2018|Betriebsverfassungrecht|

Zeitliche Grenze für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt entschied, dass von dem Wahlvorstand einer Betriebsratswahl die Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf das Ende der Arbeitszeit oder auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstands begrenzen darf, sofern dieser Zeitpunkt nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer liegt.  […]

Von |2018-07-18T12:26:49+02:0018. Juli 2018|Betriebsverfassungrecht|
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