Betriebsverfassungsrecht – Private Nutzung von Dienstwagen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 06. September 2022 entschieden, dass es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit handele, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeitern die private Nutzung von Dienstwagen gestatte, die damit verbundenen Kosten allerdings nicht vollständig weitergebe (1 TaBV 4/22). Rechtsgrundlage: Der Betriebsrat sei nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen! Praxistipp: Diese [...]