Betriebsverfassungsrecht – Modifizierte Sozialplanabfindung aufgrund Altersrente
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19. Januar 2023 entschieden, dass die Kürzung einer Sozialplanabfindung rechtmäßig sei, wenn der Mitarbeiter durch eine vorgezogene Rente oder Regelaltersrente wirtschaftlich abgesichert sei (8 Sa 164/22). Altersdifferenzierung sei rechtmäßig: Die Altersdifferenzierung sei rechtmäßig gem. §§ 3 Abs. 1, 10 S. 2, 3 Nr. 6 AGG. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]
 
			
					