Betriebsverfassungsrecht – Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 25. Januar 2023 entschieden, dass ein gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch gegen eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung dann nicht (mehr) bestünde, wenn keine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit (mehr) bestehe (4 ABR 4/22). Notwendigkeit der Tarifbindung: Damit eine Betriebsvereinbarung gegen eine tarifliche Regelung verstoßen könnte, und sich so ein Unterlassungsanspruch erst begründen kann, setzt dies voraus, [...]