Arbeitszeit – Keine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 04. Juni 2020 entschieden, dass Arbeitnehmer nicht mittels ihres Fingerabdruckes die Zeit erfassen müssen (10 Sa 2130/19). Begründung: Der Datenschutz der Arbeitnehmer sei vorrangig zu schützen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Zeit kann auch anders erfasst werden als nur mit Fingerabdrücken. Deren Erfassung bedeutet automatisch einen erheblichen Eingriff in [...]