Kündigungsrecht – Grundsätzliche Voraussetzung an eine außerordentliche Kündigung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 03. Juni 2020 entschieden, dass ein Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich erst einmal abmahnen müsse (1 Sa 72/20). Abmahnung: Die Abmahnung sei besonders bei nicht schwerwiegenden Verstößen, beispielsweise bei einem einmaligen unentschuldigten Fehlen, auszusprechen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Der Ausspruch der auß0eroredntlichen Kündigung ist das absolut [...]