Betriebsverfassungsrecht – Schriftliche Stimmenabgabe (sog. Briefwahl) während Corona wohl möglich
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 07. März 2022 entschieden, dass in Zeiten von Corona auf das Aufstellen einer Wahlurne verzichtet werden und eine Briefwahl vom Wahlvorstand angeordnet werden konnte (1 TaBV 23/21). Prüfungsmaßstab: Davon sei allerdings lediglich im „Einzelfall“ auszugehen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! In Zeiten einer weltweiten Pandemie und einer dementsprechenden Änderung des [...]