Betriebsverfassungsrecht – Abberufung aus dem Betriebsausschuss
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Beschluss vom 23. November 2020 entschieden, dass die Abberufung aus dem Betriebsausschuss (allein) der ¾-Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrats bedürfe (16 TaBV 79/20). Abberufung: Da es sich um eine politische Entscheidung handele, seien die Betriebsratsmitglieder völlig frei in ihrem Abstimmungsverhalten – es genüge damit, wenn sie der Person nicht mehr das [...]