Betriebsverfassungsrecht – Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 37 Abs. 2, 3 BetrVG
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21. Juli 2020 entschieden, dass das Betriebsratsmitglied für den Fall der Geltendmachung des Entgeltfortzahlungsanspruchs auch einen entsprechenden Sachvortrag – zumindest stichwortartig – erbringen muss, dass die Betriebsratsarbeit erforderlich war (8 Sa 308/19). Dogmatik: Dies sei Voraussetzung für die Durchbrechung des Grundsatzes „Ohne Arbeit kein Lohn“. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]