Betriebsverfassungsrecht – Einigungsstellenvorsitzender
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 09. Juni 2020 entschieden, dass das (Auswahl-)Ermessen des Arbeitsgerichts bei der Bestimmung des Einigungsstellenvorsitzenden beschränkt und dahingehend gebunden, dass der Vorsitzende zu bestimmen ist, wenn sich beide Parteien hilfsweise auf dieselbe Person einigen (3 TaBV 31/20). Vorrang der Betriebsparteien: Es sei kein Ermessensspielraum für das Arbeitsgericht gegeben, sei deren [...]