Betriebsverfassungsrecht – Rechtschutzinteresse eines „§ 23er-Verfahrens“
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat mit Beschluss vom 14. April 2022 entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse für ein Ausschlussverfahren eines Betriebsratsmitgliedes fehle, wenn dessen Amtszeit bereits beendet sei (2 TaBV 8/21). Dogmatik: Ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG entfalte keine Rückwirkung, sondern wirke grundsätzlich nur zukunftsgerichtet. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Regelungsgehalt eines in der Praxis sprachüblichen [...]