Objektive Eignung des Bewerbers ist nicht Voraussetzung für eine Diskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 470/14) hat entschieden, dass ein Bewerber, dem die objektive Eignung für eine ausgeschriebene Stelle fehlt, sich trotzdem in einer „vergleichbaren Situation“ bzw. „vergleichbaren Lage“ (§ 3 Abs. 1, 2 AGG) mit anderen Bewerbern (BAG, Mai 2016) befindet – und im Hinblick einer verbotenen Benachteiligung im Auswahlverfahren dem Schutzbereich des Allgemeinen [...]