Betriebsverfassungsrecht – Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. November 2019 entschieden, dass ein „Nein“ zu einer Bestellung eines Vorsitzenden zur Einigungsstelle zwar erforderlich sei, dann aber auch ausreichend, um diese Bestellung zu verhindern (5 TaBV 11/19). Grenze des Rechtsmissbrauchs: Dann aber könne und werde eine andere Person, ggf. auch ein bislang nicht vorgeschlagener Dritter bestellt. Praxistipp: Diese [...]