Kündigungsrecht – Grob fehlerhafte Sozialauswahl
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 10. Juni 2020 entschieden, dass eine grob fehlerhafte Sozialauswahl vorgenommen worden sei, wenn der auswahlrelevante Personenkreis evident verkannt worden sei (6 Sa 179/19). Grob Fehlerhaftigkeit: Relevant sei dabei (jedoch), dass die getroffene Auswahl fehlerhaft im Hinblick auf die Vergleichbarkeit des klagenden Mitarbeiters sei. Irrelevant sei hingegen, wenn das Auswahlverfahren [...]