Kündigungsrecht – Keine Abmahnung erforderlich
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 21. Januar 2021 entschieden, dass es dann keiner Abmahnung bedürfe, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft nicht erwartet werden könnte bzw. es sich um eine nicht hinnehmbarer, da so schwerwiegende Pflichtverletzung handele (5 Sa 667/20). Bundesarbeitsgericht: Das Landesarbeitsgericht Köln orientiert sich insoweit an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]