Kündigungsrecht – Nachschieben von außerordentlichen Kündigungsgründen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 12. Januar 2021 entschieden, dass das Nachschieben von außerordentlichen Kündigungsgründen nur dann erlaubt sei, wenn diese dem Kündigungsberechtigten bei Ausspruch der Kündigung nicht bekannt gewesen waren (2 AZN 724/20). Voraussetzung: Zwar ergebe sich weder direkt noch analog ein Verbot des Nachschiebens von Gründen, aber dennoch sei dies nur möglich, wenn [...]