Kündigungsrecht – Prozessualer Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15. Juni 2020 entschieden, dass das Nachschieben von Kündigungsgründen bei schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht zulässig sei (3 Sa 736/19). Dogmatik: Dies ergebe sich aus der fehlenden vorherigen Mitteilung an das Integrationsamt. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Bei der (beabsichtigten) Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters bedarf es der Zustimmung des Integrationsamtes. Aufgrund dieser [...]