Kündigungsrecht – einseitiges Kündigungsrecht des Arbeitgebers
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 17. Dezember 2019 (u.a.) entschieden, dass eine einseitige Kündigungsmöglichkeit zugunsten des Arbeitgebers nicht zulässig sei (6 Sa 543/18). Begründung: Dies verstoße gegen § 622 Abs. 6 BGB analog. Zugang: Werde die schriftliche Kündigungserklärung in den Hausbriefkasten geworfen, geht diese an demselben Tag zu, wenn der Empfänger grundsätzlich abends den Briefkasten [...]