Urlaub – Kein neuer Urlaubsanspruch für genommenen Urlaub während Corona-Quarantäne
Grundsatz: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat mit seinen Schlussanträgen vom 04. Mai 2023 dargestellt, dass kein erneuter Urlaubsanspruch nach Corona-Quarantäne bestünde, wenn in der Zeit Urlaub genommen wurde und im Nachgang freie Tage genommen worden sind vom Mitarbeiter (C-206/22). Begründung: Wer Urlaub während einer Corona-Quarantäne nahm, habe kein Recht, die freien Tage nachholen zu dürfen. Dies [...]