Betriebsverfassungsrecht – Ablehnender Sonderkündigungsschutz in der Probezeit
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 20. August 2025 entschieden, dass der betriebsverfassungsrechtliche Sonderkündigungsschutz nicht in der Wartezeit Anwendung finde, auch nicht für den sog. „Vorfeld-Initiator“ einer Betriebsratswahl (10 SLa 2/25). Kein Sonderkündigungsschutz: Der Sonderkündigungsschutz i.S.v. § 15 Abs. 3b KSchG fände keine Anwendung in der Wartezeit des § 1 KSchG, auch unbeschadet dessen, dass [...]