Einem freigestellten Betriebsrat ist Arbeitsentgelt fortzuzahlen, orientiert an der Arbeitszeit seiner hypothetischen Arbeitstätigkeit
Grundlage: §§ 37 Absatz 2, 78 BetrVG, § 611 BGB Grundsatz: Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass sich ein freigestelltes Betriebsratsmitglied den Zeitraum freihalten muss, den er ohne die Freistellung nach den Arbeitszeiten zu arbeiten hätte (7 AZR 731/15). Ausführungen: Wenn ein Betriebsratsmitglied eine vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit von beispielsweise 40 [...]



