Keine Kündigung allein wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene
Grundsatz: Mit Urteil vom 12. März 2018 entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, dass Arbeitnehmer weder fristlos noch fristgemäß gekündigt werden dürfen aufgrund des bloßen Verdachts der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene (15 Sa 319/17). Ausführung: Das Landesarbeitsgericht argumentierte, dass der bloße Verdacht, ohne Störung des Arbeitsverhältnisses, nicht ausreiche um einen Arbeitnehmer zu kündigen. Selbst ein, durch den [...]




