Kein Ausgleich überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und Feiertage
Mit Urteil vom 09. Mai 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Feiertage sowie Urlaubstage bei der Errechnung der Höchstarbeitszeit, nach dem Arbeitszeitgesetz, nicht als Ausgleichstage angerechnet werden dürfen.





