Bereitschaftszeit zu Hause kann „Arbeitszeit“ sein
Die Bereitschaftszeit, welche Zuhause verbracht wird kann als „Arbeitszeit“ angesehen werden.
Die Bereitschaftszeit, welche Zuhause verbracht wird kann als „Arbeitszeit“ angesehen werden.
Mit Urteil vom 09. Mai 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Feiertage sowie Urlaubstage bei der Errechnung der Höchstarbeitszeit, nach dem Arbeitszeitgesetz, nicht als Ausgleichstage angerechnet werden dürfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. September 2017 entschieden, dass unterschiedliche Sonderzahlungen zwischen Arbeitnehmern zulässig sind, sofern diese dem Ausgleich unterschiedlicher Entgeltbedingungen dient und es zu keiner Überkompensation kommt.
Grundsatz: Mit Urteil vom 16. Mai 2018 entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet seien ihr private Handynummer anzugeben, da der Arbeitgeber im Notfall den Arbeitnehmer auch auf anderem Wege erreichen könne. Es sei nur unter besonderen Bedingungen und auch nur unter Voraussetzung strenger Grenzen möglich Kenntnis der privaten Handynummer eines Arbeitnehmers [...]
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25. Oktober 2017 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Befristung zulässig ist, wenn der Arbeitnehmer zur Erprobung seiner Fähigkeiten beschäftigt wird (7 AZR 712/15). […]
Der Betriebsrat kann keinen Unterlassungsanspruch gültig machen, sollte der Arbeitgeber bei der Abgeltung von Überstundenansprüchen gegen bestehende Tarifverträge verstoßen.