Außerordentliche Kündigung – Verweigerung eines Corona-Negativnachweises
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 09. Dezember 2021 entschieden, dass die Verweigerung des Nachweises eines Corona-Negativnachweises eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne (1Ca 1781/21). Dogmatik: Der Nachweis des Negativnachweises begründe sich gem. § 7 Abs. 3 CoronaSchutzVO für einen gem. § 3 Abs. 3 S. 4 CoronaSchutzVO nicht vollständig immunisierten Arbeitnehmer. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]

