Arbeitsunfall – Sturz im Homeoffice
Grundsatz: Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 08. Dezember 2021 entschieden, dass ein Sturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sei (B 2 U 4/21). Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Wer morgens zuhause auf dem Weg vom Bett zum Schreibtisch (Homeoffice) stürze, genieße den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz da es sich um einen Arbeitsunfall handele. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn die Mitarbeiter [...]