Teilzeit – Antrag auf „Brückenteilzeit“
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07. September 2021 entschieden, dass bei Nichteinhaltung der 3-monatigen Mindestankündigungsfrist des § 9a TzBfG („Brückenteilzeit“) nicht als ein zum frühstmöglichen Zeitpunkt wirkendes Angebot verstanden werden könne (9 AZR 595/20). Dogmatik: Eine solche Auslegung sei nur dann möglich, wenn aufgrund des Antrags der Arbeitgeber verstehen könne, ob der Mitarbeiter die [...]




