Betriebsverfassungsrecht – Änderung der Beschlussfähigkeit während (oder dauerhauft?) der „Corona“-Pandemie
Grundsatz: Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat zur Sicheurng der Handlungsfähigkeit des Betriebsratsrats die Empfehlung ausgesprochen, die strikte Voraussetzung der persönlichen Anwesenheit bei Beschlussfassungen während der Dauer der „Corona“-Pandemie zu lockern und digitale Beschlussfassungen zuzulassen (DAV, März 2020). Dogmatik: Damit der Betriebsrat einen Beschluss fassen kann, muss der Betriebsrat beschlussfähig sein (§ 33 Abs. 2 BetrVG) Beschlussfähigkeit [...]


