Streikbruchprämie ist zulässiges Arbeitskampfmittel
Grundsatz: Mit Urteil vom 14. August 2018 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Streikbruchprämie zahlen dürfen um diese an der Streikbeteiligung zu hindern. Obwohl dadurch eine ungleiche Behandlung von streikenden und nicht streikenden Beschäftigten vorliegt, sei die aus arbeitskampfrechtlichen Gründen gerechtfertigt (1 AZR 287/17). Hintergrund: Trotz der Ungleichbehandlung der Beschäftigten, dürfe ein Arbeitgeber [...]




