Unzuverlässigkeit eines Entleihers im Rahmen der Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Grundlage: § 615 BGB; §§ 2, 3 AÜG Grundsatz: Mit Beschluss vom 27. Juni 2018 stellte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folgende amtliche Leitsätze auf (L 7 AL 22/18 B ER): „Die Unzuverlässigkeit eines Entleihers im Rahmen der Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung kann sich auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die [...]




