Betriebsverfassungsrecht – Heilung fehlerhafter Einladungen
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 25. März 2026 entschieden, dass grundsätzlich zwar bei einer nicht rechtzeitig erfolgten Ladung zu einer Betriebsratssitzung ein einstimmiger Beschluss nicht geeignet sei, diesen Verstoß zu heilen, ausnahmsweise dies aber dann (doch) möglich sei, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung auf dieser Betriebsratssitzung allen (anwesenden) Betriebsratsmitgliedern bekannt (gewesen) sei (4 [...]

