Rücktritt des Arbeitnehmers vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Mit Urteil vom 31. Januar 2018 entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass ein Arbeitnehmer vom Wettbewerbsverbot zurücktreten kann, wenn der Arbeitgeber die als Gegenleistung vereinbarte Karenzentschädigung nicht zahlt. Ein solcher Rücktritt wirkt aber nur ex nunc. […]