Gleichbehandlung – Neutralität am Arbeitsplatz
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Oktober 2022 entschieden, dass der Arbeitgeber jedenfalls dann eine neutrale Gleichbehandlung vornehmen dürfte, wenn unterschiedslos sämtliche sichtbare weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen, Zeichen, Worte und/oder Kleidung verboten werden (C-344/20). Keine Diskriminierung: Der Europäische Gerichtshof sieht bei einer neutralen und allgemeinen weltanschaulichen oder religiösen Behandlung keine Diskriminierung. Eine unternehmerische Neutralitätspolitik [...]