Betriebsverfassungsrecht – Kein Verstoß gegen § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG bei einer nicht mitbestimmten Auswahlrichtlinie
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19. November 2021 entschieden, dass sich kein Zustimmungsverweigerungsrecht für den Betriebsrat begründe, wenn eine interne, allerdings nicht mitbestimmungspflichtige, Auswahlrichtlinie nicht gewahrt worden sei (9 TaBV 15/21). Keine Anwendbarkeit des § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG: Der Verweigerungsgrund liege nicht vor, wenn die Auswahlrichtlinie nicht eine mitbestimmungspflichtige war, sondern [...]