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Kündigungsrecht – Verweigerung einer Corona-Schutzimpfung

Grundsatz: Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 03. Februar 2022 entschieden, dass die Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung rechtmäßig sei (14 Ca 11178/21).

Rechtswirkung: Dies sei keine Diskriminierung, vielmehr werde nur das Infektionsschutzgesetz gewahrt.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! In der aktuellen Zeit gilt eine besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber allen Mitarbeitern. Wenn die „2G-Regelung“ gelten muss im Betrieb, dann haben sich insoweit auch alle Mitarbeiter daran zu halten. Wenn die persönliche Entscheidung dann allerdings eine andere ist, was jedem Mitarbeiter freisteht, dann müssen im Umkehrschluss allerdings aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen getragen werden (können). 

Von | 2022-03-03T14:41:53+01:00 3. März 2022|Arbeitsrecht|