Corona-Test Verweigerung – Unwirksame Kündigung
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24. November 2021 entschieden, dass im Fall einer Verweigerung der Durchführung eines Corona-Tests keine wirksame Kündigung ausgesprochen werden könnte (27 Ca 208/21). Abmahnung: Obgleich eine Verweigerung gegen einen vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Test ein schuldhafter Verstoß gegen die arbeitsvertaglichen Pflichten darstelle, bedürfte es dennoch vorher einer Abmahnung. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt [...]