Arbeitszeit – Rufbereitschaft keine Arbeitszeit
Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. November 2021 entschieden, dass nur dann Rufbereitschaftszeiten Arbeitszeiten seien, wenn sie ständig seien und dazu führen würden, dass dadurch die Lebensgestaltung insgesamt erheblich beeinträchtigt werde (C-214/20). Voraussetzung: Es müsse eine ständige Rufbereitschaft sein und diese müsste zudem erheblich die Gestaltung des Lebens beeinträchtigen. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Rufbereitschaft [...]