Betriebsverfassungsrecht – Zugangsberechtigung zu Unterlagen des Betriebsrats
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 entschieden, dass die jederzeitige Zugangsberechtigung zu Betriebsratsunterlagen nicht nur ein Einsichtsrecht umfasse, sondern auch die Übergabe eines Schlüssels zum Betriebsratsbüro umfasse (1 TaBVGa 1/21). Dogmatik: Dies ergebe sich aus dem Einsichtsrecht, da andernfalls nicht sichergestellt sei, dass die Betriebsratsarbeit erledigt werden könne. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! [...]