Arbeitszeugnis – Kein Schulzeugnis
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung der Beurteilung (s)eines Mitarbeiters nicht nachkomme, wenn ein dessen Leistung und Verhalten in einer einem Schulzeugnis ähnelnden Tabellenform nachkomme (9 AZR 262/20). Dogmatik: Eine tatsächliche Beurteilung lasse sich nur aus einem formulierten Fließtext entnehmen, da so nur individuelle Hervorhebungen und Differenzierungen [...]