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Abmahnung – Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 04. Mai 2021 entschieden, dass kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestünde (11 Sa 1180/20).

Rechtsprechung des BAG: Es werde an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festgehalten, dass ein solcher Anspruch nicht bestehe; da auch keine Datenschutzverstöße damit einhergehen würden.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Ein datenschutzrechtlicher Verstoß begründet sich nicht. Deswegen ist es auch nur folgerichtig, dass kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte besteht!

Von | 2021-09-17T11:36:10+02:00 17. September 2021|Arbeitsrecht|