Kündigungsrecht – Corona ist keine Begründung für betriebsbedingte Kündigungen
Grundsatz: Das Arbeitsgericht Berlin hat bereits mehrfach mit Urteil entschieden, dass ein pauschalisierter Hinweis des Arbeitgebers, dass es aufgrund von Corona zu Umsatzrückgängen gekommen sei und er deswegen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müsste, nicht gerechtfertigt sei. Rechtswirkung: Der Arbeitgeber muss nach diesen Entscheidungen vielmehr anhand seiner Auftrags- und Personalplanung im Einzelnen darstellen, warum nicht nur eine kurzfristige [...]