Betriebsverfassungsrecht – Benachteiligungen bei Sozialplänen
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26. Juli 2020 entschieden, dass eine Abfindungsregelung in einem Sozialplan eine mittelbare Ungleichbehandlung für schwerbehinderte Mitarbeiter darstelle, wenn die Abfindung auf den allgemeinen frühestmöglichen Renteneintritt abstelle (1 AZR 590/18). Dogmatik: Dies begründe sich im Hinblick auf § 236a Abs. 1 S. 2 SGB VI. Nach dieser Norm können schwerbehinderte Mitarbeiter [...]