Betriebsverfassungsrecht – Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei der Geltendmachung des allgemeinen Informationsanspruchs gem. § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21. Juli 2020 entschieden, dass dem Betriebsrat hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bei der Geltendmachung des Informationsanspruchs ein Beurteilungsspielraum zustünde (8 Sa 308/19). Missbrauchskontrolle: Die Beurteilung des Beurteilungsspielraums unterliege allein einer arbeitsgerichtlichen Missbrauchskontrolle. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Dem Betriebsrat muss ein (weiter) Handlungsspielraum zustehen bei der Frage, ob, wie und in [...]