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Kündigungsrecht – Keine außerordentliche Kündigung im Falle der Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten Dienstwagens

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 07. August 2020 entschieden, dass kein Fall einer außerordentlichen Kündigung vorläge, wenn ein Dienstwagen beschmutzt und beschädigt zurückgegeben werde (4 Sa 122/20).

Begründung: Dies sei kein „an-sich“-Grund für eine fristlose Kündigung.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die hohen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung müssen restriktiv behandelt und gewahrt werden. Andernfalls würde diese Kündigungsart nicht mehr dem Ausnahme-, sondern dem Regelfall entsprechen – und das darf im Hinblick auf die Erheblichkeit der Rechtsfolgen nicht passieren!

Von | 2020-10-01T12:09:02+02:00 1. Oktober 2020|Arbeitsrecht|