Änderungskündigung – Auslegung; zweifelsfreie Willensbildung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 25. Februar 2020 entschieden, dass eine Änderungskündigung so geschrieben worden sein müsse, dass der unzweifelhafte Wille des Arbeitgebers zum Ausdruck käme, sich von dem Mitarbeiter zu trennen, sollte dieser die vorgeschlagene Vertragsänderung nicht annehmen (5 Sa 132/19). Teilkündigungen: Im Übrigen seien Teilkündigungen unzulässig, mit denen der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen [...]