Schwerbehinderung – Beteiligung der SBV
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat am 22. Januar 2020 entschieden, dass die Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber erst dann in laufende personelle Verfahren beteiligt werden muss, wenn über den Schwerbehinderten- bzw. Gleichstellungsantrag eines Arbeitnehmers final entschieden worden ist (7 AZR 18/18). Voraussetzung: Es bedarf der eindeutigen Feststellung des Rechtsstatus. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt, begründen sich erst bei rechtlicher Feststellung des [...]