Beschäftigungsanspruch – Grenzen während Corona
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 12. April 2021 entschieden, dass dann kein Beschäftigungsanspruch – ggf. auch nicht auf Arbeit im Homeoffice – bestünde, wenn der Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Maske trage (auch wenn er dafür einen medizinischen Grund durch ein ärztliches Attest nachweisen könne) (2 SaGa 1/21). Begründung: Der Mitarbeiter sei in diesem Fall arbeitsunfähig. Praxistipp: Diese [...]