Tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt auch für eine Änderungskündigung
Grundlage: § 34 TV-L, § 626 BGB, § 2 KSchG Grundsatz: Ein Arbeitnehmer genießt besonderen Kündigungsschutz nach § 34 Absatz 2 Satz 1 des TV-L, bei Bezug auf die Tarifwerke für den öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung der Beschäftigungszeit genommen wird. Der dort geregelte Ausschluss der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt auch für außerordentliche Kündigungen. Hintergrund: [...]


