Teilzeitrecht – Rechtsmissbräuliche Arbeitszeitreduzierung
Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14. Oktober 2021 entschieden, dass es rechtsmissbräuchlich sei, die Arbeitszeit nur deshalb zu verringern, um zukünftig nicht in bestimmte Schichten eingesetzt zu werden (5 Sa 707/21). Sachverhalt: Es gehe vorliegend um eine Arbeitszeitreduzierung von noch nicht einmal 10%. Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch nicht! Das Teilzeitbegehren, mithin die Reduzierung der [...]