Betriebsverfassungsrecht – Anwendung der Gesetzessperre bei der elektronischen Zeiterfassung
Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 entschieden, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zustünde (1 ABR 22/21). Rechtsgrundlage: Maßgeblich ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, der keine Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aufgrund der Gesetzessperre des § 87 Abs. 1 [...]
